Button-Lösung, Internet, Internet-Shop: Maßnahmen gegen Abmahnungen im Internet-Handel.
Seit dem 1. August 2012 besteht eine neue Regelung für den Online-Handel in Deutschland. Die sogenannte „Button-Lösung“ soll den Verbraucher vor Kostenfallen schützen. Dies betrifft hauptsächlich die richtige Beschriftung der Schaltfläche (Button) zur endgültigen Bestätigung der Bestellung und die abschließende Darstellung und Auflistung aller tatsächlich anfallenden Kosten der gewünschten Ware oder Dienstleistung. Der eigentliche Nutzen des neuen Gesetzes wird derzeit aber immer noch kontrovers diskutiert.Verbraucherschutz ist generell immer eine gute Sache, ob durch diese neuen Bestimmungen aber die „schwarzen Schafe“ der Branche abgeschreckt werden können ist fraglich, denn diese tüfteln leider bereits an neuen Strategien Verbraucher zu täuschen und zu schädigen. Ein weiterer berechtigter Kritikpunkt ist die Förderung von Anwälten der „Abmahnindustrie“, die sich wahrscheinlich jetzt schon die Hände reiben und sich nun ein neues Betätigungsfeld erschließen können. Auch die kurze Zeitspanne zwischen der Verabschiedung und der geforderten Umsetzung des Gesetzes führte zu erheblichen Schwierigkeiten. Nicht jeder Shop-Betreiber war aus technischen Gründen in der Lage die Neuregelung mit dem nötigen Know-how sofort umzusetzen.